Nichtraucherschutz

Rauchen ist ein bedeutender - vermeidbarer - Risikofaktor für viele Erkrankungen. Nach Schätzungen der WHO sterben weltweit jährlich über 4 Millionen Menschen an den Folgen des Rauchens; bis zum Jahre 2010 wird ein Anstieg auf 10 Millionen jährlich erwartet.

In Deutschland sterben täglich mehr als 300 Menschen an den Folgen des Rauchens.

Tabakrauch enthält mehrere tausend Stoffe, von denen 40 als krebserzeugend eingestuft. sind. Auch nach Verdünnung in der Luft sind die Konzentrationen noch hoch genug, dass Passivraucher im Verlauf eines Tages in verrauchten Räumen Mengen an krebserzeugenden Stoffen aufnehmen, die denen mehrerer aktiv gerauchter Zigaretten entsprechen.

Chronische Wirkungen des Rauchens zeigen sich in Erkrankungen der Atemwege, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebserkrankungen. Neben zahlreichen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Schlaflosigkeit, Verdauungsbeschwerden, Gelenk- und Muskelschmerzen fördert Rauchen die Entstehung von Bluthochdruck und von Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren. Rauchen fördert Osteoporose und führt zu einer verzögerten Wundheilung.

Diese Erkrankungen haben auch im Rahmen betrieblicher Arbeitsunfähigkeitszeiten einen beachtlichen Stellenwert.

Die neue Bestimmung zum Nichtraucherschutz gibt dem Arbeitgeber den notwendigen Regelungsspielraum für angepasste betriebliche Lösungen, z. B. durch technische oder organisatorische Maßnahmen und abhängig von z. B. der Betriebsgröße. Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern können durch klare Regelungen vermieden werden. Inzwischen existiert eine Anzahl verschiedener Betriebsvereinbarungen Ganz wichtig neben der Einbindung der Beschäftigten in Entscheidungsprozesse sind auch Informationen über die Gefahren des Rauchens und des Passivrauchens sowie über wirksame Raucherentwöhnungsmöglichkeiten.

Zur Frage der Umsetzung des Nichtraucherschutzes und über Möglichkeiten einer erfolgreichen Raucherentwöhnung beraten wir Sie.

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